Informationen für den Schulbetrieb im Januar

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ihnen allen ein gesegnetes neues Jahr 2022.

Am 22. Dezember wurden neue Regelungen für den Schulbetrieb im Januar 2022 veröffentlicht:

Am 3. und 4. Januar wird kein Unterricht an Thüringer Schulen stattfinden.

ÄNDERUNGEN SEIT DEM 28. DEZEMBER:

Ab dem 5. Januar entscheidet jede Schule vor Ort selbst, welche Unterrichtsform aufgrund der Infektionslage angeboten werden kann – Präsenz-, Wechsel-, oder Distanzunterricht, wobei die gymnasiale Oberstufe ausgenommen ist.

Schülerinnen und Schüler, die den Test verweigern, dürfen ab sofort nicht mehr die Schule betreten, sondern sind zum Distanzunterricht verpflichtet!

Da die Schulen diese Regelungen erst jetzt in den Weihnachtsferien erhalten, ist zu erwarten, dass es etwas Zeit braucht, bis sich die Schulen auf diese Situation verbindlich eingestellt haben. Bitte wenden Sie sich am 3. oder 4. Januar an Ihre Schulen und fragen nach, welche Regelungen für den Religionsunterricht getroffen werden können. Falls Sie hier Hilfe brauchen, rufen Sie mich bitte an, damit ich Sie unterstützen kann.

Bitte teilen Sie mir ebenso mit, wenn Sie, aufgrund der Betreuung eigener Kinder, Probleme sehen, Ihren Unterricht  wahrzunehmen, damit wir hier eine gemeinsame Lösung finden. Bitte beachten Sie, dass es im Augenblick keine arbeitsrechtlichen Sonderregelungen gibt, weshalb mir ein persönliches Gespräch wichtig wäre.

Weitere Informationen zu den Regelungen gibt es unter:

https://bildung.thueringen.de/aktuell/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=3168&cHash=db05f103ddec1292271de046b5be0e03

Bitte melden Sie sich, wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe und Unterstützung brauchen.

Herzliche Grüße,

Ihr Michael Riedel

 

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