Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor allem wünsche ich Ihnen trotz der derzeitigen Situation einen gesegneten Advent und hoffe, dass Sie sich fröhlich und gesund auf den Weg zur Krippe machen können.
Dennoch sind Sie aufgrund der Corona-Pandemie in Ihrem Dienst an der Schule vor einige Herausforderungen gestellt. Damit Sie ihren Dienst in dieser Zeit so gut wie möglich gestalten können, bitte ich Sie folgende Hinweise zu beachten:
Für alle Lehrer*innen und kirchlichen Lehrkräfte an Schulen gilt die 3G – Regelung (geimpft, genesen, getestet) für jeden Schultag. An zwei Tagen testet die Schule in der Regel die Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrer*innen. An den übrigen drei Tagen müssen alle nicht-geimpften bzw. nicht-genesenen Lehrer*innen einen eigenen gültigen Test vorlegen.
Wenn Sie als kirchlich Lehrkraft ebenfalls zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung gestellt bekommen, ist das prima – allerdings ist die Schule an den zwei Testtagen nicht rechtlich verpflichtet, Ihnen einen Test zur Verfügung zu stellen. Da Ihr Arbeitgeber die Kirche ist, wenden Sie sich bitte an den Kirchenkreis, um dort entsprechende Tests zu bekommen, damit sie diese in der Schule benutzen können.
Für die übrigen drei Tage kann die Schule darauf bestehen, dass Sie (wenn Sie weder geimpft noch genesen sind) entweder einen Nachweis von einem gültigen Testzentrum vorweisen oder einen Test in die Schule mitbringen, um sich dann unter schulischer Aufsicht zu testen. Weiterhin wird die Schule Ihnen keine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen, was leider heißt, dass Sie unter Umständen bei einer anderen kirchlichen Veranstaltung am Nachmittag sich erneut testen lassen müssen.
Da die Kirchenkreise verpflichtet sind, die täglichen Testungen zu dokumentieren, empfehle ich Ihnen, trotzdem die Schulleitung zu bitten, eine Bestätigung der regelmäßigen Testtage schriftlich an die Kirchenkreise zu senden – da reicht sicher eine E-Mail. Sollte das nicht funktionieren, teilen Sie mir das bitte mit, damit wir eine Lösung finden und Sie sich nicht zwei oder dreimal am Tag testen lassen müssen.
Sollte der Religionsunterricht aufgrund von Quarantäne einer ganzen Klasse eingeschränkt werden bzw. sollte die Schule für einen gewissen Zeitraum komplett geschlossen werden, ist es zwingend, dass Sie sich diese Maßnahmen schriftlich von der Schulleitung bestätigen lassen – auch hier reicht eine E-Mail an Sie, die Sie dann bitte an mich weiterleiten. Nur so können wir gemeinsam nachweisen, dass Ihre Stunden aufgrund schulischer Gründe ausgefallen sind und die Kirche diese dennoch refinanziert bekommt.
Bitte vermerken Sie zudem auf dem Stundenabrechnungsformular, ob Sie Ihre Stunden präsentisch oder digital gehalten haben (fügen Sie einfach ein P bzw. D in der entsprechenden Spalte hinzu).
Zuletzt ist es so, dass es wiederholt vorkommt, dass Schulen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nur ungenügend umsetzen. Ich bin darüber mit den Schulämtern in Kontakt.
Sollte das an Ihrer Schule der Fall sein, gehen Sie bitte zuerst zur Schulleitung und weisen auf die Probleme hin. Finden Sie dort kein Gehör, dann melden Sie sich bitte bei mir, damit ich bei den Schulämtern nachhaken kann. Sollte das alles nicht helfen, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Im Moment entwickeln die Schulbeauftragten gerade eine Homepage, auf der man sich zu zahlreichen Themen rund um den Religionsunterricht informieren und beraten lassen kann.
Auf der Homepage werde ich in den nächsten Tagen auch Informationen zur Corona-Situation veröffentlichen, so dass Sie die derzeit geltenden Regelungen dort nachlesen können:
Corona — Informationen
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
Es grüßt Sie herzlich,
Pfr. Michael Riedel
Schulbeauftragter der EKM für die Propstei Gera-Weimar